GC-Protest abgewiesen - FCL behält Punkte

Der Protest des Grasshopper Club Zürich gegen die Spielwertung der Begegnung FC Luzern - GC Zürich vom 26. Juli 2009 (Becherwurf eines Zuschauers gegen den GC-Spieler Enzo Ruiz) wurde von der Disziplinarkommission der Swiss Football League abgewiesen und auf die Ansetzung eines Wiederholungsspiels verzichtet. Der FC Luzern wird dagegen mit einer Busse von 15'000 Franken belegt.

 

Der Grasshopper Club Zürich zeigt sich erstaunt darüber, dass ein und derselbe Sachverhalt einerseits eine erhebliche Busse im Sinne einer Disziplinarsanktion nach sich zieht und andererseits aber auf die Spielwertung keinen Einfluss haben soll. Trotz dieser störenden Diskrepanz hat der Grasshopper Club entschieden, das Urteil der Disziplinarkommission nicht beim Sportschiedsgericht in Lausanne anzufechten.

 

Die DK hält in ihrem Urteil folgendes fest: In Protestfällen kommen die entsprechenden Bestimmungen des Wettspielreglements SFV zur Anwendung. Darin ist klar festgehalten, dass ein Forfait nur dann ausgesprochen werden kann, wenn eine Mannschaft einen Fehler begangen hat und sie somit ein Verschulden trifft. Dies wäre im Zusammenhang mit dem Becherwurf eines Zuschauers der Fall, wenn dem FC Luzern Mängel oder Versäumnisse in der Sicherheitsorganisation nachgewiesen werden könnten. Die DK hält zudem fest, dass sie in den verschiedenen Entscheiden in Protestfällen (bspw. der Fall FC Zürich von Dezember 1999 oder derjenige des FC St. Gallen von April 2007) jeweils Fehler der betroffenen Mannschaften feststellen musste.

 
Die Ansetzung eines Wiederholungsspiels ist ein Ermessensentscheid. Grundsätzlich sollen die Spielwertungen auf dem Rasen und nicht am grünen Tisch zustande kommen. Deshalb sind Spielwiederholungen nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Auch die UEFA verfolgt hier eine sehr zurückhaltende Praxis. Die DK verzichtet dementsprechend auch im vorliegenden Fall auf die Ansetzung eines Wiederholungsspiels. Gegen die Entscheide betreffend Spielwertung ist kein Rekurs ans Rekursgericht möglich, diese sind definitiv.

 

Der Becherwurf ist aber auch vor dem Hintergrund der Bestimmungen im Sicherheitsreglement der SFL zu beurteilen. Dabei ist, im Gegensatz zur Beurteilung des Protestes gegen die Wertung eines Spiels, ein Klub auch ohne eigenes Verschulden haftbar für das ungebührliche Verhalten der Zuschauer. Deshalb hat die DK den FC Luzern mit einer Busse von 15'000 Franken belegt. Gegen diesen Entscheid kann innert fünf Tagen rekurriert werden.

 

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